Dauer der Mitgliedschaft/ Kündigung
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um 3 Monate, sofern nicht 1 Monat vor Ablauf der vereinbarten Zeit eine schriftliche Kündigung erfolgt.
Nach Ablauf des Grundvertrages kann der Beitrag angehoben werden, dies Bedarf einer 3-monatigen Vorankündigung.
Haftung
Das Fitness-Studio haftet nicht für vom Mitglied selbstverschuldete Unfälle. Desgleichen haftet es nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertsachen und Geld. Bei Unfällen haftet das Fitness-Studio im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.
Zahlungsweise
Der Beitrag ist pünktlich zum 1. eines Monats im Voraus zahlbar. Die Anmeldegebühr und das Pfand wird mit dem 1. Beitrag abgebucht. Gerät das Mitglied mit mindestens 3 Beiträgen in Verzug, so werden die gesamten Monatsbeiträge sofort zur Zahlung fällig. Bei Rücklastschriften werden anfallende Stornogebühren in Rechnung gestellt.
Krankheiten/Ausfallzeiten
Krankheit, Urlaub, Wohnungswechsel etc. entbinden das Mitglied nicht aus seinen Vertragsverpflichtungen. Bei Ausfallzeiten ab einem Monat ist jedoch eine Stilllegung möglich. Maximal jedoch 3 Monate pro Kalenderjahr. In diesen Fällen verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher das Mitglied pausiert hat. Eine Pausierung ist nur möglich, wenn danach das Training wieder aufgenommen wird. Nachträglich bekanntgegebene Ausfallzeiten können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Ausfallzeiten werden nach Ablauf des Grundvertrages angehängt.
Gültigkeit der Anmeldung
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit. Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluß unserer Hausordnung.